Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – Januar 2024
Mörderischer Ehemann – nur in seltenen Ausnahmefällen sind potentielle Erben von der Erbschaft ausgeschlossen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein „Erbe“ erbunwürdig im Sinne des Gesetzes ist. Die potentiellen Erben sind erbunwürdig bei schwerwiegendsten Verfehlungen gegen den Erblasser, zum Beispiel bei arglistiger Täuschung oder Drohung, wenn sie eine Testamentsfälschung begangen haben oder – ein seltener Fall, der nicht nur im Krimi vorkommt – wenn der Erblasser von potentiellen Erben getötet wurde. Wer als erbunwürdig gilt, verliert nicht nur seinen Anspruch auf das Erbe, sondern in gleichem Maße auch seinen Pflichtteil. Dieser bliebe ihm normalerweise auch dann, wenn er per Testament vom Erblasser nicht berücksichtigt wird. Das Landgericht Köln hatte im Jahre 2018 einen Ehemann für erbunwürdig erklärt, der seine Frau mit einem Feuerlöscher erschlagen hat, was dieser bestritt. Es nützte nichts – obwohl strafgerichtliche Entscheidungen auch von Zivilgerichten einer kritischen Überprüfung zu unterziehen sind – hier hatte das Zivilgericht keine vernünftigen Zweifel an den Feststellungen des Strafgerichts. Der Ehemann war erbunwürdig. Wichtig: Die Erbunwürdigkeit muss binnen einer Frist von einem Jahr vor Gericht geltend gemacht werden.