Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – September 2023
Testamentsanfechtung erfolgversprechend? – Nicht in dem Fall des OLG Oldenburg aus 2022. Der Erblasser, der sich zu Lebzeiten einem Lebenspartner (LP) zuwandte, hatte diesen neben seiner Tochter aus geschiedener Ehe zu testamentarischen Erben nach seinem Tod eingesetzt. Beide Partner lebten zusammen, bis der Erblasser aufgrund einer fortschreitenden Demenzerkrankung 11 Jahre nach Errichtung des Testaments stationär betreut werden musste. Der LP besuchte ihn wöchentlich an einem freien Tag. 3 Jahre später heiratete der ehemalige LP einen neuen LP. Kurz darauf verstarb der Erblasser. Seine Tochter hat das Testament angefochten – ihr Vater hätte in gesunden Zeiten eine eheliche Partnerschaft neben der nichtehelichen nie akzeptiert und dann anders testiert. Stimmt – befand das OLG, aber die Tochter übersehe, dass die Fortführung der nichtehelichen Partnerschaft in früherer Form nicht wegen eines Fehlverhaltens des LP scheiterte, sondern aufgrund der eingesetzten Demenz des Erblassers. Grundsätzlich ist zwar eine testamentarische Verfügung unwirksam, wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Eine Ausnahme bestünde hier, wo der hypothetische Wille des Erblassers dafür spräche, dass er den LP weiterhin mit der Hälfte seines Erbes bedenken wollte.