Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – März 2023

Pflegeleistungen für den Erblasser – erhöht sich das Erbe? Ein nahestehender Verwandter – der zukünftige Erblasser – ist pflegebedürftig. Seine Kinder oder Enkel sind meist berufstätig und finden zur privaten Pflege nicht ausreichend Zeit. Die Folge ist ein Aufenthalt im Pflegeheim. Wem es wichtig ist, Vater, Mutter oder Großeltern im häuslichen Umfeld zu pflegen, um ihnen einen würdevollen Lebensabend trotz Krankheit und Bettlägerigkeit zu ermöglichen, bekommt dies zuweilen lebzeitig ausgeglichen, z.B. durch Übertragung einer Immobilie oder entsprechenden Bar- oder Sachleistungen. Wenn lebzeitige Zuwendungen nicht erfolgen, hat der pflegende Erbe Anspruch auf einen höheren Erbteil. Nicht erforderlich ist, dass er seine Berufstätigkeit einschränkt. Aber:
Oftmals gestaltet sich der Nachweis der erbrachten Pflegeleistungen gegenüber der Miterbengemeinschaft als schwierig. Daher empfiehlt sich ein Pflegetagebuch. Darin werden sämtliche Pflegeleistungen jeden Tag erfasst und dokumentiert. Der „unsicherste“, aber in vielen Fällen unvermeidliche, Weg ist der Nachweis über Zeugen. Der Höhe nach steht die Ausgleichungspflicht im Zweifel im Ermessen eines Richters. Eine Orientierung an den Pflegestundesätzen eines Pflegedienstes gilt als Richtschnur.