Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – Januar 2023

Teurer erben und schenken – was auf Immobilienbesitzer zukommt – Im neuen Jahressteuergesetz stehen einige wichtige Änderungen an, die ab 01.01.2023 in Kraft treten. Direkt erhöht werden aber nicht die Erbschafts- und Schenkungssteuersätze, sondern das Bewertungsgesetz. Die Anpassung des Sach- und Ertragswertverfahrens von bebauten privaten Wohn- und Gewerbeimmobilien folgt der geänderten Immobilienwertermittlungsverordnung, wonach die Besteuerung von Grundbesitz dem tatsächlichen Verkehrswert folgen muss. Dessen Bewertungsfaktoren werden geändert. Immobilienbesitzer kennen die mühsamen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt. Dabei sind geänderte Bewertungsfaktoren die wesentlichen Werttreiber, nämlich Verlängerung der Nutzungsdauer, Senkung der Liegenschaftszinnsätze sowie Einführung eines Regionalfaktors. Konsequenz ist eine steuerliche Wertsteigerung von Immobilien und folglich auch eine entsprechend erhöhte Steuerlast (u.a. Grunderwerbssteuer) bei Schenkungen und Erbschaften. Im Einzelfall ist eine Steigerung der Erbschafts- und Schenkungssteuer um bis zu 20 bis 30 Prozent möglich. Gerade bei den ungeplanten Erbschaften kann dies zu entsprechenden Liquiditätsengpässen bei den Bedachten führen, wenn kein finanzielles Polster vorhanden ist.