Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – November 2022
Arbeitslosengeld Sozialhilfe Erbe – ein Erbe mit Tücken (!) Der Erblasser hat staatliche Sozialleistungen in Anspruch genommen. Welch‘ böse Überraschung, wenn der Staat die für den Erblasser verauslagten Kosten vom Erben zurückverlangt. Wann darf er dies? § 35 SGB II und § 102 SGB XII gibt gesetzliche Ermächtigungen. Betrachtet wird nur der Leistungsbezug in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers z.B. Arbeitslosengeld II oder von der Arbeitsagentur geleistete Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Hat der Erblasser grundsätzlich keinen Anspruch auf gewährten Hilfen, etwa, weil er im Ausland Immobilien hat, wird der Erbe zurecht zur Kasse gebeten. Stand dem Erblasser die gewährte Hilfe zu, darf der Erbe nur dann herangezogen werden, wenn der Wert der innerhalb der letzten 10 Jahre bezogenen Leistungen 1700 € übersteigt. Rückgefordert werden soll vom hinterbliebenen Ehepartner, Verwandten des Erblassers oder Personen, die mit ihm zusammen gewohnt und ihn gepflegt haben nur, wenn der Wert des Nachlasses über 15.500 € (Freibetrag) liegt. Hat der Verstorbene Werte hinterlassen trotz Sozialhilfegewährung, können die Erben ebenfalls Ziel eines Rückforderungsanspruchs werden, wenn der Erbe mehr als 2106 € hinterlassen hat.