Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – Mai 2022
Man kann sich seine Verwandtschaft nicht aussuchen?… Doch! In unverheirateten Paarbeziehungen lebende einseitige Kinder können seit einer gesetzlichen Neuregelung zum 01.04.20 von dem jeweils anderen Partner adoptiert werden. Anlass gab das BVerfG. Es entschied im Jahre 2019, es sei verfassungswidrig, die Stiefkindadoption für nichteheliche Paare vollständig auszuschließen. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Was aber bedeutet eine Adoption für die Kinder im Erbrecht? Adoptierte minderjährige Kinder werden im Erbrecht wie leibliche Kinder behandelt. Mit den Adoptiveltern und allen Verwandten der Adoptiveltern entsteht eine Verwandtschaftsbeziehung. Sie sind daher erbberechtigt wie leibliche Kinder. Das Erbrecht gegenüber den bisherigen Verwandten erlischt. Anders bei einer Volljährigenadoption. Es entstehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Angehörigen des neuen Elternteils. Das Verwandtschaftsverhältnis zu dem leiblichen Angehörigen bleibt bestehen. Das volljährige adoptierte Kind kann folglich von den Adoptiveltern auf der einen Seite und den leiblichen Eltern erben. Anderen Verwandten der adoptierten Eltern gegenüber hat das erwachsene Adoptivkind keinen Erbanspruch. Steuerlich kann eine Erwachsenenadoption sinnvoll sein.