Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – März 2022
Befreiung von der Erbschaftssteuer (!) Der Bundesfinanzhof hat jüngst den Fall entschieden: Sohn und Vater bewohnen 2 aneinandergrenzende DHH. Als der Vater stirbt wird der Sohn Alleinerbe, legt beide DHH baulich zusammen, renoviert und saniert nach allen Regeln der Kunst. Der Erbe beantragt Steuerbefreiung wegen Erwerbs als Familienheim. Finanzamt und Finanzgericht Finanzgericht haben abgelehnt. Es fehle eine unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken. Unverzüglich gilt die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken in einem Zeitraum von 6 Monaten seit dem Erbfall, so der BFH. Anderenfalls muss der Erbe glaubhaft machen, aus welchen Gründen ein tatsächlicher Einzug in die Wohnung nicht früher möglich war und warum er diese Gründe nicht zu vertreten hat, z.B. wenn ein Mangel erst nach Beginn der Renovierungsarbeiten entdeckt wird oder beauftragte Handwerker wegen hoher Auftragslage die Arbeiten nicht rechtzeitig ausführen können. In diesem Fall hat er Glück. Es reicht nicht, wenn der Erbe es langsam angehen lässt und erst über 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers Renovierungskostenangebote eingeholt. Dann scheitert eine Steuerbefreiung. Das gilt leider auch dann, wenn für die Verzögerung eine Erbauseinandersetzung der Grund war.