Arbeitszeitrichtlinie: EuGH fordert Arbeitszeiterfassung zum Schutz von EU-Arbeitnehmerrechten

Mitte Mai diesen Jahres wurde durch den Europäischen Gerichtshof entschieden, dass die EU-Gesetzgeber Regelungen zur Arbeitszeiterfassung von Arbeitnehmern schaffen müssen (EuGH, Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18).

Sachverhalt:

Im zu entscheidenden Fall wollte eine spanische Gewerkschaft die Deutsche Bank SAE verpflichten, ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit einzurichten. Nur mit Hilfe eines solchen Systems sei die Prüfung der Einhaltung vorgesehener Arbeitszeiten möglich.

Dem EuGH wurde daraufhin diese Frage durch das spanische Gericht vorgelegt und vertrat die Auffassung der Klägerin.

Begründung:

Die Grundrechte der Arbeitnehmer dürfen nicht ohne weiteres durch den Arbeitgeber eingeschränkt werden. Ohne ein solches System können weder die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Überstunden verlässlich ermittelt werden. Dadurch ist es den Arbeitnehmern praktisch unmöglich, ihre Rechte effektiv durchzusetzen

Nun bleibt abzuwarten, wie die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten.werden, ein solches System einzuführen.