Erbrecht – Rechtstipp & Aktuelles – Januar 2021

Wir alle wünschen uns Gesundheit bis ins hohe Alter. Ein Unfall mit dem Auto oder beim Sport – schon ist er aus, der Traum. Den anderen trifft der Schlag, er kann nicht mehr gehen, nicht mehr sprechen. Oder, es lassen die Kräfte mit zunehmendem Alter einfach nach und unversehens ist ein Zustand erreicht, in dem einer nicht mehr weiß, wo er ist und wer er ist. Solche Schicksalsschläge können wir nicht beeinflussen. Wir können aber regeln, wer sich in solchen Fällen um uns, unser Hab und Gut kümmert. Wir können sicherstellen, dass unsere Wünsche und Anordnungen respektiert werden – vor dem eigenen Ableben, aber auch für den Zeitraum danach.

Was geschieht, wenn keine Vorsorge getroffen ist? Das Vormundschaftsgericht setzt einen Betreuer ein. Ob in einem solchen Fall unsere Wünsche berücksichtigt werden, steht in den Sternen. Aber nicht jeder hat Vertrauen in die Sterne. Deshalb sollte man daran denken, eine Vorsorge- und Gesundheitsvollmacht für finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten sowie eine Patienten- und Betreuungsverfügung anzufertigen, um ein menschenwürdiges Sterben sicherzustellen.

In der nächsten Ausgabe zu lesen: Gesetzliche Erbfolge oder doch besser ein Testament?