COVID-19 – Allgemeines

Heute weiß noch niemand, wie lange die Ausnahmesituation dauern wird.

In zahlreichen Bereichen des täglichen Lebens, ob in der Familie, in Unternehmen, ob bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Vermietern oder Mietern, in Trennungssituationen – überall gibt es Veränderungen, Verunsicherungen, wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Fragen aufwerfen.

Kredite und Liquiditätshilfen der Bundesregierung bzw. der KfW sollen einschneidenden, existenzbedrohenden Entwicklungen entgegenwirken. Die Bundesregierung-ebenso wie die Entscheidungsträger auf europäischer Ebene-hat die Notwendigkeit schneller Hilfen erkannt und diverse Maßnahmen beschlossen.

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2020, einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19-18110) angenommen.

Heute werden die Soforthilfen an die Länder ausgezahlt.

Im Bereich des Zivilrechts sind im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2020 in Art. 240 besondere Regelungen eingeführt worden, die Schuldnern, die wegen der Covid-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und kleinere Unternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden.

Nachfolgend geben wir einen Überblick aus einzelnen Bereichen wie dem Insolvenzrecht, dem Arbeitsrechts- und Vertragsrecht, dem Mietrecht und dem Familienrecht.