Im Vertragsrecht geht es um die Gestaltung von gegenseitigen Verträgen und einseitigen Erklärungen, bsplw. von Darlehensverträgen, Schuldanerkenntnissen, Bürgschaften und Ähnliches mehr. Die angemessene Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartner ist ebenso wichtig wie die Formulierung der Vereinbarungen bzw. Erklärungen.
Auf der anderen Seite findet häufig eine Konfrontation mit unverständlichen vorgedruckten Geschäftsbedingungen statt oder eine solche mit ungerechtfertigten Forderungen, die die jeweiligen Vertragspartner aus Verträgen herleiten wollen.
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Schwerpunkte
- allgemeine zivilrechtliche Fragestellungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
- Vertragliche Gestaltungen
- Prüfung von Verträgen und deren Wirkung im Einzelfall
- Autokaufvertrag und Leasing
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