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Privates Baurecht

Die Komplexität des privaten Baurechts zeigt sich nicht zuletzt in der Zugehörigkeit der einzelnen Schwerpunktbereiche sowohl der nach VOB auf der einen als auch der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf der anderen Seite zu beurteilenden Sachverhalte sowie dem Architekten- und Vergaberecht.

Dabei werden die rechtlichen Interessen gewerblicher Bauunternehmer, Architekten, Bauträger und Handwerksbetriebe ebenso wahrgenommen wie diejenigen der privaten Bauherren.

Schwerpunkte

  • Projektentwicklung
  • Vertragsgestaltung im Unternehmervertragsrecht
  • Vergütungsansprüche der Handwerker
  • Schlüsselfertiger Vertrag
  • VOB, HOAI
  • Haftung nach VOB, BGB
  • Verjährung
  • Gewährleistung beim Bauwerkvertrag
  • Prüfungsfristen nach VOB
  • Schlussrechnung
  • Vertragsstrafe
  • Honorar des Architekten und Ingenieurs
  • Generalunternehmer, Subunternehmer
  • Baunachbarstreit

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Thomas Bleith

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