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Handels- & Gesellschaftsrecht

Diverse Erscheinungsformern von Unternehmen mit ihren unterschiedlichsten Anforderungen und Wirkungen sind Gegenstand des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Von der Gründung eines Unternehmens, dessen Betreiben, bis zu dessen etwaiger Beendigung werden die Interessen unserer Mandantschaft rechtsgestaltend und forensisch begleitet und betreut.

Schwerpunkte

  • Unternehmensgründungen von Personengesellschaften (insbes. OHG und KG) und Kapitalgesellschaften (insbes. GmbH und AG)
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Gesellschafterversammlung
  • Gesellschafterausschluss
  • Gesellschaftsverträge prüfen und gestalten
  • Unternehmenskauf- und verkauf
  • Kapitalerhöhung- und umwandlung
  • Beratung von Geschäftsleitern in Fragen der Organhaftung
  • Nachfolgeregelungen

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Thomas Bleith

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