Im Erbrecht wird im Wesentlichen die Weitergabe des Vermögens geregelt. Daher nimmt die Gestaltung von testamentarischen Verfügungen ebenso wie deren Überprüfung und die Geltendmachung der sich hieraus ergebenden Rechte weiten Raum in der Tätigkeit der Anwälte ein. Werden Erwartungen von Hinterbliebenen enttäuscht, weil der verstorbene Erblasser ihnen nicht die erwartete Wertschätzung durch Berücksichtigung in Testamenten, Vermächtnissen etc. zukommen lässt, entstehen häufig Streitigkeiten. Hier stehen wir ebenso dem Hilfe suchenden Mandanten zur Seite.
Schwerpunkte
- Annahme und Anfechtung der Annahme einer Erbschaft
- Berliner Testament
- Erbe und Erbfolge
- Erbschein
- Erbausschlagung und Anfechtung der Erbausschlagung
- Erbvertrag
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Patientenverfügung
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Schenkung zu Lebzeiten
- Testament und Testamentsgestaltung
- Vermächtnis
- Vorsorgevollmacht
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