Ehe- & Familienrecht

Schon vor der Ehe ergeben sich häufig Fragestellungen in Bezug auf das Zusammenleben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und bei Trennung, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder der Lebensgefährten vorhanden sind.

In diesem Lebensabschnitt bieten wir umfassende Rechtsbegleitung ebenso, wenn die Eheschließung mit einer vertraglichen Regelung einhergehen soll, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Im Trennungs- und Scheidungsfall stehen wir unter anderem in unterhaltsrechtlichen, sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Fragen ebenso an der Seite der Mandanten wie bei der Gestaltung von Scheidungsfolgevereinbarungen, auf dessen Basis es gelingen soll, den Lebensabschnitt nach der Ehe mit positiver Perspektive zu beginnen und Vergangenes abzuschließen.

In den vergangenen Jahren sind gesetzliche Regelungen zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften verabschiedet worden, die Rechtsprechung hierzu ist weitreichend. Gleichsam stellen sich transsexuelle Themen in einer modernen fortschrittlichen Zeit. Wir beraten diskret und seriös.

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