Traditionell werden im Bereich des Arbeitsrechts der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht vertreten.
Im außergerichtlichen Bereich werden Verträge oder Vertragsänderungen erarbeitet und überprüft. Ein weites Tätigkeitsfeld sind vielfältige Personalkonflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Schwerpunkte
- Abfindung
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag (Gestaltung & Prüfung)
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Elternzeit
- Entlohnung und Zuschläge
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kur, etc.
- Probezeit, Probezeitverhältnis
- Mutterschutz
- Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung
- qualifiziertes berufsförderndes Zeugnis
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